Nach einer Mitteilung des Sportamts der Stadt Kassel sind die städtischen Sportanlagen ab Montag, den 15. März 2021 für den Schul- und Vereinssport wieder geöffnet.

Was bedeuten die aktuellen Regelungen für unsere Sportler*innen?

Zu unterscheiden ist die Nutzung der Sportanlagen im Freien und die Nutzung der Sporthallen.

Auf Sportplätzen gilt:

Auf Sportplätzen dürfen Kinder bis einschließlich 14 Jahren in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern Sport treiben.

Für über 14jährige ist der Sport auf Sportanlagen im Freien unter Beachtung der Abstands- und Hygieneauflagen nur allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus zwei Hausständen bis höchstens 5 Personen erlaubt.

Für die Sporthallennutzung gilt Folgendes:

Alle Altersgruppen dürfen nur allein, mit dem eigenen oder einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens 5 Personen trainieren, dazugehörige Kinder bis einschließlich 14 bleiben unberücksichtigt. Die Abstands- und Hygieneauflagen sind zu beachten.

Weitere Infos finden Sie auf der Seite des Landessportbunds Hessen: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/