Ab heute (13.01.2022) gelten in Kassel neue Regelungen den Sport betreffend.
Die genauen Regelungen finden Sie unter LSBH FAQ des Landessportbund Hessen.

  • In ungedeckten Sportstätten dürfen nur geimpfte oder genesene Personen eingelassen werden, also gilt die 2G-Regelung (mit Ausnahme von Kinder unter 18 Jahren).
  • In gedeckte Sportstätten dürfen nur geimpfte und genesene Personen mit einem zusätzlichen Test eingelassen werden (2G-Plus-Regelung). Dies gilt jeweils nicht für Kinder unter 18. Dies gilt nicht für (auch ehrenamtlich) Beschäftigte, für die die Arbeitsschutzregelungen des Bundes gelten.
    Hinweis:
     Dabei  gilt für den Einlass zu gedeckten Sportstätten, Einrichtungen und Sport-Veranstaltungen auch: Eine sogenannte Booster-Impfung oder Auffrischungsimpfung befreit den Bürger von dem verpflichtenden zusätzlichen Testnachweis, wenn Zugangsregeln nach dem Modell 2G-Plus gelten.


Kinder unter 18 Jahren
sind von der 2G-Regel bzw. 2G-Plus-Regel ausgenommen. Sie müssen wie bisher vor dem Training ihr Testheft der Schule vorlegen, um zu dokumentieren, dass sie an den regelmäßigen Testungen der Schule teilnehmen und negativ getestet wurden (davon ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren).

Bei Sportveranstaltungen im Innenbereich gilt die 2G-Plus-Regelung und die Begrenzung auf maximal 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Bei Veranstaltungen im Freien gilt die 2G-Regel und die Begrenzung auf maximal 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Anwendung dieser Regelungen endet, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 350 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschreitet, ab dem nächsten Tag.